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Demo am 06.11.2016

Demo am 06.11.2016

Hallo Eintracht-Fans,

endlich können wir euch den endgültigen Startpunkt der Demonstration morgen nennen. Wie bereits gestern verkündet, wird die Demo um 11 Uhr starten. Seid bitte pünktlich vor Ort, damit wir keine große Verzögerung der Auftaktkundgebung haben.

Diese wird am Olfermannplatz gegenüber der St. Paulikirche im „Östlichen Ringgebiet“ beginnen und von dort werden wir dann über die Jasperallee auf den Hagenring und die schon von der Stadt veröffentlichte Route abbiegen.

Die Geplante Ankunft am Nibelungenplatz wird gegen 11:45 Uhr sein, es schafft also jeder noch rechtzeitig ins Stadion.

Bitte verbreitet diese Nachricht nochmal bei allen Eintracht-Fans, da in der Presse leider zwischenzeitlich von einer Absage berichtet wurde und vielleicht nicht mehr jeder durch uns erreicht werden kann.

Lasst uns friedlich ein Zeichen setzen und zeigen, dass wir Eintracht-Fans keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen und uns gegen überzogene Maßnahmen zur Wehr setzen.

Damit jeder weiß, wie er sich auf der Demo zu verhalten hat, möchten wir hiermit die Auflagen veröffentlichen, welche uns die Polizei und die Stadt auferlegt haben. Selbstverständlich werden diese vor dem Beginn auch noch verlesen.

Die Aufzugsroute wird wie folgt festgelegt: Olfermannplatz (neuer Startpunkt) über Jasperallee, Hagenring, Brucknerstraße, Bültenweg, Wodanstraße, Spargelstraße, Mittelweg und endend am Niebelungenpatz

Die Durchführung der Versammlung wird auf den Zeitraum Sonntag, den 6. November 2016 von 11:00 bis 16 Uhr festgelegt.

Es wird ein Ordner/-in je 40 Versammlungsteilnehmer/-innen, mindestens 10, eingesetzt.

Über den gesamten Zeitraum der Versammlung ist das Konsumieren von Alkohol oder alkoholhaltigen Getränken sowie das Mitführen von Glasfalschen, Glasbehältnissen und Dosen verboten.

Das Mitführen von Seilen und Tauen ist über den gesamten Zeitraum der Versammlung verboten.

Es ist verboten, an der Versammlung in einer Aufmachung teilzunehmen, die zur Verhinderung der Feststellung der Identität geeignet und bestimmt ist (sog. Vermummungsverbot).

Es ist verboten, in der Versammlung Gegenstände mitzuführen, die als Schutzausrüstung geeignet und dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnehmen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten abzuwehren.

Es ist verboten, in einer Versammlung durch das Tragen von Uniformen oder Uniformteilen oder sonst in einer Art und Weise aufzutreten, die dazu geeignet und bestimmt ist, im Zusammenwirken mit anderen teilnehmenden Personen den Eindruck von Gewaltbereitschaft zu vermitteln.

Das Mitführen von Messern oder anderen spitzen oder scharfkantigen Gegenständen sowie von Stockschirmen mit Spitze ist über den gesamten Zeitraum der Versammlung verboten.

Das Mitführen von Tieren ist über den gesamten Zeitraum der Versammlung verboten. Ausgenommen hiervon sind sog. Hilfs- und Begleithunde.

Eure Blau-Gelbe Hilfe